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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bühler Textile Lösungen AG

1. Bestellungen und Aufträge

Bestellungen und Aufträge können schriftlich oder mündlich erfolgen. Jede Bestellung und jeder Auftrag unterliegt vollumfänglich und ausschliesslich den AGB der Bühler Textile Lösungen AG.

2. Lieferung

Wir sind bemüht, alle Bestellungen und Aufträge so schnell wie möglich auszuführen. Für die Einhaltung der Lieferfristen sind wir direkt auf Hersteller und Lieferanten angewiesen. Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt.

Sämtliche Waren und Werke sind während den Geschäftsöffnungszeiten bei der
Firma Bühler Textile Lösungen AG abzuholen. Jeder Kunde wird mündlich oder schriftlich über das Eintreffen oder die Fertigstellung seines Auftrages informiert.

3. Dahinfallen der Lieferpflicht

Unsere Pflicht zu liefern fällt dahin, wenn von unserem Willen unabhängige Umstände eintreten, welche die Lieferung verunmöglichen, oder erheblich erschweren, wie z.B. behördliche Massnahmen und Verfügungen, teilweise oder gänzliche Stilllegung der Lieferwerke, Streiks und Unruhen, Ausfall von Personal durch Krankheit oder Tod. Unsere Pflicht zur Lieferung fällt insbesondere dahin wenn höhere Gewalt entgegensteht. Ein Recht auf Schadenersatz steht dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

4. Preise

Mit Ausnahme schriftlich vereinbarter Spezialabmachungen, verstehen sich unsere Preise rein netto ohne jegliche Abzüge, exkl. MwSt., exkl. Transport und Verpackung und Transportversicherung ab Werk.
Die Firma Bühler Textile Lösungen AG akzeptiert keine WIR. Preisänderungen bis Vertragsabschluss bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten ausschliesslich die aktuellen Preise im Moment der Bestellung, vorbehalten bleiben unvorhergesehene Preisänderungen von Seite unserer Lieferanten.

Alle Materialien und Dienstleistungen können bar bezahlt werden. Rechnungen werden nur für Geschäftskunden und der Firma Bühler Textile Lösungen AG bekannten Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz erstellt.

Für Bestellungen ab einem Gesamtwert über CHF 1‘000.00 wird eine Vorauszahlung
von 40 % verlangt.

5. Vorstudien, Muster, Prototypen

Die Firma Bühler Textile Lösungen AG behält sich das Recht vor, Aufwände für Vorstudien, Kostenvoranschläge, Muster, Prototypen usw. in Rechnung zu stellen, sofern keine entsprechende Bestellung innert 3 Monaten nach Unterbreitung der Vorschläge eingeht.

6. Nutzen und Gefahr / Beanstandungen

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware / des Werkes auf den Käufer über. Beanstandungen betreffend unvollständige Lieferung, Beschädigung oder Verlust haben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Danach gilt die Lieferung als genehmigt.

7. Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels rein netto zur Zahlung an den Geschäftssitz der Firma Bühler Textile Lösungen AG fällig. Vorauszahlungen sowie eine Lieferung per Nachnahme können verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Bühler Textile Lösungen AG berechtigt, ab Datum der Fälligkeit der Forderung, einen Verzugszins von 6%, sowie zusätzliche Kosten für Umtriebe in Rechnung zu stellen, im Minimum jedoch CHF 50.00.

Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, wird der Kunde schriftlich ermahnt. Ist nach 10 Tagen noch kein Zahlungseingang auf unser Konto erfolgt, wird der Kunde ein weiteres Mal gemahnt. Nach einer weiteren unbenutzten Frist wird umgehend der Rechtsweg eingeschlagen.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der
Firma Bühler Textile Lösungen AG. Der Kunde verpflichtet sich bei einem Domizilwechsel die Firma Bühler Textile Lösungen AG umgehend zu informieren.

9. Garantie

Die Originalrechnung ist der Garantieausweis. Garantieansprüche können ausschliesslich von Kunden der Firma Bühler Textile Lösungen AG geltend gemacht werden (Rechnungsadresse).

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden oder Folgeschäden aus unsachgemässer Behandlung wie falscher Montage, unsachgemässer Reinigung, überschreiten der zulässigen Belastungsgrenzen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden und Folgeschäden durch normale Abnützung und höhere Gewalt.

Bei Reparaturen wird nur Garantie auf die ersetzten Teile gewährt und ebenfalls unter zu den obengenannten Bedingungen.

Wenn keine anderen Garantiebestimmungen schriftlich entgegenstehen, kann die Firma
Bühler Textile Lösungen AG oder deren Lieferanten Ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:

  • Durch Nachbesserung des Werkes
  • Durch Ersatz der mangelhaften Ware
  • Durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass

Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sind die Räumlichkeiten der Firma Bühler Textile Lösungen AG
Gerichtsstand ist Thun
Es gilt Schweizerisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF Dokument

Ihr Ansprechpartner für Textile Lösungen

Erich Bühler

Erich Bühler

Unternehmer

033 336 13 78
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